Der Brandschutznachweis für Ihr Gebäude – Wann, Wie und Wo?

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  • Sie starten ein Bauvorhaben und fragen sich, wann Sie einen Brandschutznachweis benötigen?

  • Ihr Bauantrag ist abgegeben und die Bauaufsicht/Baubehörde fordert einen Brandschutznachweis?

  • Sie sind unsicher, ob Ihr bestehendes Gebäude den Anforderungen des Brandschutzes entspricht?


Im Folgenden beantworten wir diese Fragen und hoffen, Ihnen etwas Klarheit in die Materie zu bringen:

Sie starten ein Bauvorhaben und fragen sich, wann Sie einen Brandschutznachweis benötigen?


Alle Bauvorhaben müssen, gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen, immer die jeweiligen Anforderungen an den Brandschutz grundsätzlich erfüllen. Schließlich besteht sonst für die anwesenden Menschen unter Umständen Lebensgefahr.

Ein Brandschutznachweis weist – wie der Name schon sagt – nach, dass das Bauvorhaben den Anforderungen entspricht. Er ist wichtige Grundlage für die an dem Bauvorhaben beteiligten Planer, wie zB. Architekten, Tragwerksplaner und Haustechnikplaner. Sofern für das Bauvorhaben ein Bauantrag nötig ist, wird der Brandschutznachweis durch die Bauaufsicht eingefordert. Darüber hinaus kann er aber auch von der Gebäudeversicherung eingefordert werden.

Der Brandschutznachweis ist also bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben spätestens mit dem Bauantrag bei den Baubehörden einzureichen. Um eine gute und effiziente Planung zu unterstützten, empfiehlt es sich aber den Brandschutzplaner bereits in der Vorplanung mit ins Planungsteam zu holen.

Ihr Bauantrag ist abgegeben und die Bauaufsicht/Baubehörde fordert einen Brandschutznachweis? Wo bekommen Sie den her?


Die deutschen Bauaufsichten fordern, je nach gültiger Bauordnung (in Sachsen zB. Sächsische Bauordnung SächsBO) im Zuge der Bearbeitung von Bauträgen für bauliche Anlagen einen Brandschutznachweis.

Dieser kann, je nach Gebäudeklasse, von einem Entwurfsverfasser (zB. AHA Studio Architekten) erstellt werden. So können in Sachsen Architekten für die Gebäudeklassen 1 bis 3 einen Brandschutznachweis erstellen und unterschreiben. In Gebäudeklasse 5 muss ein Prüfingenieur für Brandschutz den Brandschutznachweis des Architekten prüfen. Erst wenn das geschehen ist, akzeptiert die Baubehörde den Brandschutznachweis. In Gebäudeklasse 4 wird keine Prüfung durch einen Brandschutzprüfingenieur benötigt, jedoch muss hier der Architekt seine besondere fachliche Eignung dadurch nachweisen, dass er in die Liste für ‚qualifizierte Brandschutzplaner‘ eingetragen ist.

Um Ihren Brandschutznachweis zu beauftragen, kontaktieren Sie den Architekten oder Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz in einem Architekturbüro oder Ingenieurbüro.

Sie sind unsicher, ob Ihr bestehendes Gebäude den Anforderungen des Brandschutzes entspricht?


Auch wenn Sie keinen Bauantrag gestellt haben und die Baubehörden keinen Brandschutznachweis explizit gefordert haben, ist es wichtig für Sie zu wissen, ob Sie den gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz genügen. Für den Brandschutz eines Gebäudes ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig, denn ansonsten geht von Ihrem Gebäude u.U. Gefahr für Leib und Leben der Menschen in Ihrem Gebäude aus. Wenn das so ist und Menschen zu Schaden kommen, bedeutet das ggf. strafrechtliche Konsequenzen für Sie.

Auch wenn keinen Menschen zu Schaden kommen, aber eine ‚konkrete Gefahr‘ durch mangelnden Brandschutz besteht, wird die örtliche Baubehörde/Bauaufsicht eingreifen und u.U. die Nutzung des Gebäudes untersagen.

Um dies zu vermeiden oder eine solche Maßnahme der Bauaufsicht noch abzuwenden, benötigen Sie Unterstützung durch einen kompetenten Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.


Bei all diesen Themen beraten wir Sie gerne kompetent und erfahren. Rufen Sie jetzt direkt im AHA Studio an unter 0351-8416 3608 oder schreiben Sie eine Email an architektur@aha-studio.de.

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