Ihr Weg zur Teilung von Immobilien
Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in Sachsen erforderlich, wenn ein Gebäude in einzelne Wohnungen oder Teileigentum aufgeteilt werden soll. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft dabei, ob jede Einheit baulich klar abgegrenzt und eigenständig nutzbar ist. Erst mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung können Eigentumswohnungen im Grundbuch eingetragen und rechtlich wirksam verkauft oder übertragen werden.
Wir unterstützen Bauherren bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen und sorgen dafür, dass die bauliche Abgeschlossenheit eindeutig nachgewiesen wird. Mit unserer Fachplanung erhalten Sie die Grundlage für die Teilungserklärung und die Eintragung ins Grundbuch.
Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung!
Rufen Sie uns gern an.
+49 (0) 351 8416 3608
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur fertigen Antragstellung und stellen sicher, dass alle Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde erfüllt sind. So schaffen wir Klarheit und Sicherheit für Ihr Bauvorhaben und ermöglichen eine reibungslose Immobilienaufteilung.
Darüber hinaus übernehmen wir die Koordination aller notwendigen Unterlagen, prüfen die baulichen Voraussetzungen und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses als verlässlicher Partner zur Seite. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihr Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung formal korrekt und effizient abgewickelt wird – damit Sie schnell über Ihre Immobilie verfügen können.
22.10.2025
Ein kompakter Überblick über Förderlogik, Antragspraxis und institutionelle Rahmenbedingungen
20.10.2025
Von der Planung bis zur Genehmigung – Bauantrag kompakt erklärt