Der neu eingeführte sogenannte qualifizierte Brandschutzplaner kann ab dem 1. April Brandschutzkonzepte für Gebäude der Gebäudeklasse 4 erstellen, ohne dass diese in Sachsen zusätzlich durch Prüfingenieure für Brandschutz geprüft werden müssen. Hintergrund ist, dass viele dieser Prüfingenieure derzeit kaum noch neue Brandschutzkonzepte annehmen – auch solche nicht, die künftig von qualifizierten Brandschutzplanern erstellt werden können.
Architekten und Ingenieure müssen gemäß § 88 Abs. 6 SächsBO in eine entsprechende Liste der Architekten- und Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sein, um sich „qualifizierter Brandschutzplaner“ oder „qualifizierte Brandschutzplanerin“ nennen zu dürfen. Allerdings – und das ist kein Aprilscherz – existiert diese Liste in Sachsen derzeit noch gar nicht. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen der Architektenkammer Sachsen und dem Innenministerium wird es voraussichtlich erst ab Juli 2017 tatsächlich eingetragene qualifizierte Brandschutzplaner im Freistaat geben.
Das AHA Studio hat bereits jetzt erste Anfragen für Brandschutzkonzepte für Gebäude der Gebäudeklasse 4 erhalten, für die künftig ein qualifizierter Brandschutzplaner erforderlich ist. Um diese Projekte bereits vor Juli 2017 bearbeiten zu können, wird Alexander Heber ab Mai für das AHA Studio in der entsprechenden Liste der Architektenkammer Thüringen als Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz geführt.
Diese Eintragung ist gemäß § 66 Abs. 2 SächsBO bereits jetzt in Sachsen gleichgestellt mit der Eintragung als qualifizierter Brandschutzplaner in der noch nicht existierenden sächsischen Liste.