Der Brandschutznachweis für Ihr Gebäude

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Wann, Wie und Wo? - Was muss man beachten?

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Brandschutznachweis

Mensch 2

Sie starten ein Bauvorhaben und fragen sich, wann Sie einen Brandschutznachweis benötigen? Ihr Bauantrag ist bereits abgegeben und die Bauaufsicht fordert jetzt einen Nachweis? Oder sind Sie unsicher, ob Ihr bestehendes Gebäude den Anforderungen des Brandschutzes entspricht?

Im Folgenden beantworten wir diese Fragen und bringen etwas Klarheit in die Materie.

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Sie starten ein Bauvorhaben – wann ist ein Brandschutznachweis nötig?

Alle Bauvorhaben müssen gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Andernfalls besteht für die anwesenden Personen unter Umständen Lebensgefahr.

Ein Brandschutznachweis dokumentiert, dass das Bauvorhaben diesen Anforderungen entspricht. Er ist eine wichtige Grundlage für alle am Bau beteiligten Planer, wie Architekten, Tragwerksplaner und Haustechnikplaner.

Sofern für das Bauvorhaben ein Bauantrag erforderlich ist, wird der Nachweis von der Bauaufsicht eingefordert. Darüber hinaus kann er auch von der Gebäudeversicherung verlangt werden.

Der Brandschutznachweis muss bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Bauantrag bei den Baubehörden eingereicht werden. Um eine effiziente Planung zu gewährleisten, empfiehlt es sich jedoch, den Brandschutzplaner bereits bei der Vorplanung in das Planungsteam einzubeziehen.

Bauantrag abgegeben – wo bekommen Sie den Brandschutznachweis?

Die deutschen Bauaufsichten fordern, je nach gültiger Bauordnung (z. B. in Sachsen: Sächsische Bauordnung – SächsBO), im Rahmen der Bearbeitung von Bauanträgen einen Brandschutznachweis.

Je nach Gebäudeklasse muss dieser Brandschutznachweis von einem Architekten erstellt werden. Dabei gibt es verschiedene Anforderungen:

  • Gebäudeklassen 1–3: Architekten dürfen den Brandschutznachweis erstellen und unterschreiben.
  • Gebäudeklasse 4: Keine Prüfung durch einen Brandschutzprüfingenieur erforderlich, der Architekt muss jedoch als „qualifizierter Brandschutzplaner“ eingetragen sein.
  • Gebäudeklasse 5: Der Nachweis des Architekten muss von einem Prüfingenieur für Brandschutz geprüft werden, bevor die Baubehörde ihn akzeptiert.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Bauvorhaben oder bei Ihrem Brandschutznachweis.

Unsicher bei bestehenden Gebäuden – entspricht alles den Anforderungen?

Auch ohne Bauantrag oder explizite Aufforderung der Baubehörde ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Gebäude den gesetzlichen Brandschutzanforderungen genügt.

Der Eigentümer ist grundsätzlich für den Brandschutz verantwortlich. Mangelnder Brandschutz kann Gefahr für Leib und Leben bedeuten – im Ernstfall drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, kann die örtliche Bauaufsicht bei „konkreter Gefahr“ eingreifen und ggf. die Nutzung des Gebäudes untersagen.

Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen kompetenten Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, wie das AHA Studio.

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