Bauantrag

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Von der Planung bis zur Genehmigung – Bauantrag kompakt erklärt

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Von der Planung bis zur Genehmigung – Bauantrag kompakt erklärt

Was ist der Bauantrag?

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Um für ein geplantes Bauvorhaben bei den zuständigen Behörden eine offizielle Genehmigung zu erhalten, ist es erforderlich, einen Bauantrag einzureichen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau, eine Erweiterung, einen Umbau oder eine Nutzungsänderung handelt, dient der Bauantrag dazu, sicherzustellen, dass das Vorhaben den gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht. Die Bauaufsicht prüft nach Einreichung die Dokumente und stellt gegebenenfalls Nachforderungen, die man einreichen muss, um die weitere Prüfung zu garantieren.

Zu den Unterlagen, die für einen Bauantrag notwendig sind, gehören unter anderem Bauzeichnungen, wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Lagepläne und eine detaillierte Baubeschreibung. Zu diesen Zeichnungen kommen verschiedene Formulare, wie Aussagen zu Geschützten Gehölzen oder der Stellplatznachweis, dazu. Oft sind auch Gutachten, wie Statik, Brandschutz oder Schallschutz, erforderlich. Diese Dokumente müssen in Sachsen von einem Architekten oder Ingenieur erstellt werden, um die erforderlichen Standards zu erfüllen.

Die verschiedene Unterarten des Genehmigungsverfahren

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Es gibt zwei Arten von Genehmigungsverfahren: ein vereinfachtes und ein umfassendes. Das vereinfachte Verfahren beschleunigt den Prüfprozess, da die Behörde bestimmte Aspekte wie die Statik nicht prüfen muss. Bei komplexeren Bauvorhaben ist dagegen ein umfassendes Verfahren notwendig. Die Sächsische Bauordnung dient dabei als rechtliche Grundlage, zusammen mit einem eventuell vorliegenden, lokalen Bebauungsplan definiert sie die Rahmenbedingungen für das Projekt. Außerdem können spezielle Bauanträge notwendig sein, wie für Denkmalschutzobjekte oder Nutzungsänderungen, die andere rechtliche und bautechnische Anforderungen berücksichtigen und dementsprechend andere oder besondere Formulare benötigen. In Sachsen müssen auch Bauanträge für Werbetafeln gestellt werden, wenn sie der Genehmigungspflicht unterliegen. Werbeanlagen müssen den baurechtlichen Vorgaben entsprechen, besonders wenn sie im öffentlichen Raum sichtbar sind. Durch die Genehmigungspflicht soll gewährleistet werden, dass der Verkehr durch solche Anlagen nicht beeinträchtigt wird und das Stadtbild nicht negativ beeinflusst wird. In Sachsen dürfen bestimmte Bauprojekte gemäß der Sächsischen Bauordnung auch ohne Bauantrag durchgeführt werden. Das umfasst zum Beispiel kleine Bauwerke wie Garten- oder Gerätehäuser mit einer Grundfläche von bis zu 10 m², Carports oder Zäune. Auch kleine bauliche Änderungen, die sich nicht auf die Statik oder das Erscheinungsbild auswirken, bedürfen keiner Genehmigung. Die spezifischen Bestimmungen variieren jedoch je nach Gemeinde und den dort geltenden Vorschriften. Vor dem Start des Bauvorhabens sollte man sich unbedingt mit dem Architekten und der zuständigen Bauaufsicht beraten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden, beziehungsweise in die Pläne eingearbeitet werden.

Der Weg zur Baugenehmigung

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Die Bearbeitungszeit eines Bauantrags kann stark variieren und hängt von der Größe und Schwierigkeit des Bauvorhabens ab. Auch ob Nachforderungen, wie zusätzliche Formulare oder Pläne beeinflussen die Bearbeitungszeit. Üblicherweise liegt die Dauer zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten. Dabei fallen auch Gebühren an, deren Höhe vom Projekt abhängig ist. Um Verzögerungen oder potenzielle Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Architekten oder Bauingenieur zusammenzusetzen und sorgfältig zu planen. Denn für ein großes und auch kleines Bauvorhaben stellt der Bauantrag einen wichtigen Schritt dar, um rechtssicher und erfolgreich in die Bauphase zu gelangen.

Nachdem ein Bauantrag geprüft wurde, kann es auf verschiedene Weisen weiter gehen. Nach Genehmigung des Antrags bekommt der Antragsteller eine offizielle Baugenehmigung, die allerdings häufig mit Bedingungen und Auflagen des Bauamtes verbunden ist. Mit dieser Genehmigung darf das vorgesehene Bauvorhaben realisiert werden. Es ist allerdings notwendig vor Beginn der Bauarbeiten den Baubeginn bekanntzugeben. Im Laufe der Bauphase wird häufig kontrolliert, ob alle Vorschriften und Auflagen beachtet werden. Nach Beendigung der Bauarbeiten erfolgt eine abschließende Bauabnahme. Diese ist maßgeblich, da sie belegt, dass das Bauvorhaben korrekt umgesetzt wurde. Falls der Bauantrag jedoch abgelehnt wird, erhält der Antragsteller eine detaillierte Begründung und hat die Möglichkeit, den Antrag zu überarbeiten und erneut einzureichen oder rechtliche Schritte einzuleiten, beispielsweise durch einen Einspruch gegen die Entscheidung.